header c

Allgemeine Recht Tier Event (s)

Regeln und Informationen VHM-Events

Sehr geehrte Teilnehmer (n)

Unten sind ein paar Punkte von Interesse:

Keine Tiere an anderen Stellen als der Ausstellungsraum händeln (auch nicht auf dem Parkplatz).

HINWEIS: Die Türen der Aussteller Eingang schließen eine halbe Stunde vor anfang der Messe. Später Entladen müss über den Besuchereingang passieren, wenn der Messe auch für Beschucher offen ist.
Wenn Sie nicht rechtzeitig ankommen (eine halbe Stunde vor öffnung), kann Ihr Platz vermietet sein.

Wenn es Fragen zu den Regeln oder Formen geben, richten Sie diese bitte an www.facebook.com/VHM Veranstaltungen

Art. 1 Allgemeine Geschäftsbedingungen:

1. Rauchen im Zimmer ist streng verboten;

2. Das Anbringen von Plakaten, Transparenten etc. an Wänden, Türen, Fenstern etc. ist seitens des Eigentümers des Veranstaltungsortes strengstens untersagt. Hierdurch entstehende Schäden werden Ihnen als Aussteller in Rechnung gestellt.
3. Hunde der Aussteller sind zulässig, sofern sie angeleint sind. Die Organisation behält sich das Recht vor, Ärgernis durch den Hund (en) zu entfernen;
4. Hunde der Besucher sind zulässig, sofern sie leashed und Risiko; Die Organisation behält sich das Recht Ärgernis für den Hund (e) zu entfernen;

5. Parken nur in den entsprechenden Feldern;
6. Im General kein Verkauf für Kinder unter 12 ohne Aufsicht;
7. Kein Verkauf von Tieren an Kinder unter 16 ohne Aufsicht;
8. Alle angebotene tiere sollen nach dem Niederländischen oder Belgischen (ond andere) Gesetz geimpft werden, darf nicht ohne Impfung und entbewijs verkauft werden;
9. Tiere, die gesäumt sind oder müssen nach den Niederländischen oder Belgischen (ond andere) Gesetze tätowiert, kann nicht ohne Chip oder Tatoo angeboten werden.
10. Am ende der Messe  bitte Ihre "Müll" aufräumen / nehmen;
11. Die Organisation behält sich das Recht vor, für Qualität und die Einhaltung gesetzlicher Vorschriften zu überprüfen. Während der Verlauf der Messe Die gesammelten Daten bleibt zu allen Zeiten innerhalb der Organisation;
12. Für weitere Informationen zu dem Tag, kontaktieren Sie bitte die Organisation, der mann herkennt an der Rote Jacke.


Art. 1.1 Eröffnung

Hier sind die Öffnungszeiten für Aussteller und Besucher wird definiert werden.

Aussteller:
Bauen aus der folgenden Zeit:

  • Houten 07:00
  • Gent (Belgien) 9.00
  • Antwerpen (Belgien) 9.00
  • Hasselt (Belgien) 9.00

Besucher:
Die Messe ist geöffnet von:

  • Houten (NL) 10:00 Uhr b/z 16:00 Uhr
  • Gent (Belgien)  11:00 b/z 15:00 Uhr
  • Antwerpen (Belgien) 10:00 b/z 16:00 Uhr
  • Hasselt (Belgien) 11:00 b/z 15:00

Art. 2 Tiere

Allgemeine Regeln für die Tiere werden in diesem Kapitel beschrieben werden. In Kapitel  2.2  werden Sie zu den Vorschriften über den Transport von Tieren umgeleitet worden

2.1 Allgemeines

Er sind zwei Möglichkeiten:

 1. Kontrolle durch ein veterinär Kontrolleur. Ein Tierarzt ist zuständig. Ein veterinär Kontrolleur darf nicht seine eigen Tiere kontrollieren. Durch Hausbesuch von einen veterinär Kontrolleur ist eine schnellere Kontrolle am halle gewährleistet. 

2. Kontrolle auf der Veranstaltung. Bis zehn Tiere. Diese können kontrolliert werden auf der Veranstaltung selbst. Hier sind Unkosten an verbunden. Von bis zehn Tiere 10 euro . Sonst sehe kein tierarzt.

3. Eine einführ- oder ausfhurererklärung. Eine einführ oder ausfhurererlkarün ist auch gültig Wenn Sie das Unternehmen eine kopie zu geben eine gesündheidserklärung ist nicht mehr erforderlich. Die Erklärung musst innerhalb sieben tagen vor die der Veranstaltung unterzeichnet.

Keine tierartz:
Whan er nicht moglich ist eine controel zu lassen machen bei deine eigenes Tierarzt konte sie fur anfang die Borse lassen controlieren an die Halle. Aug whan das mehr thiere sind dan zehn, abes sie muss das die organisation wissen lassen (Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.) Die kosten sind bei meht dan zehn tiere 20 euro fur die ganz controle.

NKV- Promotionshows (April und December) oder Rodentclub Rattonia (Juni en September): 
Fur die nagetiershows konte die tiere veterinair controlierd werden dorch die veterinaire tiercontroleur von die NKV oder Rodentclub Rattonia. Sie muss dan wel die gezondheidscertificate einfullen und mitbrengen. Whan sie die certificate nicht mitnimmen konte das die controle vertragen oder swerich machen. 

Die Wartezeiten können sich verlängern wenn vielen Kontrollen stadtfinden. Die Organisation kann keine rechtzeitige eintritt garantieren beim zum großen betriebe. 

  • Vor dem amfang der Messe müssen  der Ausstellers immer einen gültigen Veterinärbescheinigung für seine Tiere  besitzen. (siehe Formular im Anhang)mit eien gescchifte von eigenes tierarts.
  • Vor dem anfang der Messe müssen der Ausstellers angeben, welche Arten und wie viele Tiere auf die Messe mitgebracht werden (siehe Anhänge 1 Punkt);

BITTE BEACHTEN SIE: Sie brauchen nur ein Veterinärbescheinung für alle Tiere die Sie mitnehmen.
Füllen Sie bitte der Artenliste ein (in Anhang).

Reptilien und Amphibien (download formular)

Exotische Tiere (download formular)

Nagetiere und Kaninchen (download formular)

Vögel und Geflügel (download formular)

Katzen (download formular)

Fisch und Garnelen (download formular)
Keine Tiere oder Arthropoden / Insekten (download formular)

  • Es sollte keine Tiere anders als anderswo in diesen Vorschriften festgelegten präsentiert werden; Angeboten Tiere müssen im Besitz eines Gesundheitszeugnisses sein;
  • Angeboten Tiere richtig und geräumige Unterkünfte Plätzen;
  • Die Tiere müssen mindestens die Hälfte, 50% ihrer Heim frei zu bewegen haben;
  • Angeboten Tiere dürfen nicht schwanger zu sein;
  • Angeboten Tiere müssen alt genüg sein, dass sie völlig unabhändig sein (Tiere nicht zu jung anbieten!);
  • Stelle Tiere, die aggressiv sind oder beißen, in geschlossene Schutzhütten. So besteht keine Gefahr für die Besucher. Stelle auch ein Schild mit dem Text: Gefährlich, diese Tiere beißen;
  • Nennen Sie die Wissenschaftlicher Name und Gattungsbezeichnung auf Tierheim;
  • ÜBER FOLGENDE TIERE IST EIN GESAMT ANGEBOT UND DER VERKOUF VERBOTEN:
    1. FERRETS, NERTZ UND VERWANDTEN TIEREN UND HYBRIDEN.
    2. ALLE ARTEN FUCHSEN UND VERWANDTEN TIERE UND HYBRIDEN
    3. DOGS UND ALLE ARTEN ECKZAHNE
    4. CATS UND ALLE ARTEN FELINES
    5. FLEDERMAUSE UND VERWANDTE TIERE
    6. STINKS, WACHSBAREN USW
    7. ALLE TIERE SCHWER ALS 3 kg (gilt nicht für Herpets)

  • Stellen Sie sicher dass die Papiere und Genehmigungen von zB. CITES Tiere in Ordnung sind;
  • Tiere und Pflanzen der BUDEP Liste durfen nicht ohne Befreiung verhandelt werden. Für mehr Information über diese Tiere/Pflanzen, schreiben Sie bitte an die CITES-Büro, Postbus 1191, 3300 BD, Dordrecht, Tel 078-6395340 Fax 078-6395350
  • Wenn Sie ein Tier verkauft oder liefert, sollten Sie die neuen Besitzer Schriftliche Informationen hier zu geben.Hier sollte die nötige Versorgung der Tiere, Gehäuse und den Kosten das Tier festgelegt werden. Auch sollte  der Gesundheitszustand der Tiere  bekannt sein.


Art. 2.2 Transport von Tieren

Informationen über den Transport von Tieren, klicken Sie hier.

  • Mit dem neuen Gesetz Tieren, gibt es eine Regelung über den Transport von Tieren, klicken Sie hier für das neue Gesetz.  (kommt noch in Deutch!)
  • Siehe insbesondere Artikel 2 Absatz 5 Nummer 1 und 2

Art 3 Tiere auf der Messe
In diesem Kapitel werden die Vorschriften bezüglich der Tiere auf der Ausstellungsfläche beschrieben. Für jede Tiergruppe, wie Reptilien und Nager, wird in den nachfolgenden Unterkapiteln eine eigene Regelung beschrieben. Sie müssen nur das Kapitel über die Tierart lesen, die Sie mitbringen. und Kapitel 3.3 GEHÄUSE. Für alle vorgestellten Tiere muss eine Gesundheitserklärung ausgestellt werden, siehe Kapitel 2.1.

  • Außer an anderer Stelle in diesem Reglement dürfen keine Tiere angeboten werden;
    Die angebotenen Tiere müssen im Besitz eines Gesundheitszeugnisses sein;
    Platzieren Sie die angebotenen Tiere in soliden und geräumigen Unterständen;
    Die vorgestellten Tiere dürfen nicht trächtig sein;
    Die Angebote müssen in dem Alter sein, in dem sie völlig unabhängig sind. MINDESTENS 3 MAL UNABHÄNGIG (keine zu jungen Tiere anbieten);

 

Art 3.0 Invasive Tiere und Pflanzen;
    Es gibt eine Reihe von Tieren auf der Liste der invasiven Arten. Dies ist eine Liste von Tieren und Pflanzen, die von Europa als unerwünscht eingestuft wurden.
    Für die vollständige Liste klicken Sie auf den Link   https://www.nvwa.nl/onderwerpen/invasieve-exoten/unielijst-invasieve-exoten
    Für eine Reihe von Arten gibt es eine Übergangsfrist für Unternehmen. Für weitere Informationen klicken Sie auf den Link   https://www.rvo.nl/onderwerpen/invasieve-exoten/bedrijven
    Ein Angebot an Privatpersonen ist nicht mehr möglich. Sie können die Tiere behalten, bis sie sterben. Die Zucht mit diesen Tieren ist nicht mehr erlaubt.

Dies ist die direkte Antwort der Regierung.

Die gemeine Königsnatter ist seit dem 1. August 2022 auf der Liste
Für diese Art gilt die reguläre Übergangsbedingung (Laufzeit) bezüglich kommerzieller Bestände: Bis zu 1 Jahr nach Aufnahme der Art in die Liste darf sie noch an nicht-gewerbliche Halter verkauft werden. Dies ist über reguläre Verkaufskanäle wie Auktionen, Tierhandlungen und Gartencenter möglich.
Relevant für den Handel:

Artikel 32 Verordnung - Übergangsbestimmungen für Handelsbestände

Absatz 1. Inhaber eines kommerziellen Bestands an Exemplaren invasiver gebietsfremder Arten, die erworben wurden, bevor sie in die Unionsliste aufgenommen wurden, dürfen diese Exemplare bis zu zwei Jahre nach Aufnahme der Arten in diese Liste zum Verkauf oder zur Weitergabe lebender Exemplare aufbewahren und transportieren oder vermehrungsfähige Teile dieser Arten an die in Artikel 8 genannten Einrichtungen zur Ex-situ-Forschung oder -Erhaltung und für medizinische Tätigkeiten, sofern die Exemplare in einer geschlossenen Umgebung gehalten und transportiert werden und alle geeigneten Maßnahmen ergriffen werden, um Vermehrung oder Entweichen zu verhindern, oder kann diese Exemplare schlachten oder auf humane Weise töten, um den Bestand zu erschöpfen.

Absatz 2. Der Verkauf oder die Weitergabe von lebenden Exemplaren an nichtgewerbliche Nutzer ist bis zu einem Jahr nach Aufnahme der Arten in die Unionsliste zulässig, sofern die Exemplare in einer geschlossenen Umgebung gehalten und transportiert werden und alle geeigneten Maßnahmen ergriffen werden Vermehrung oder Flucht zu verhindern unmöglich.

FYI für das Hobby:

Artikel 31 Verordnung – Übergangsbestimmungen für nichtgewerbliche Eigentümer

Absatz 1. Abweichend von Artikel 7 Absatz 1 Buchstaben b und d dürfen Besitzer von Heimtieren, die nicht zu kommerziellen Zwecken gehalten werden und zu den in der Unionsliste aufgeführten invasiven gebietsfremden Arten gehören, diese Tiere bis zum natürlichen Tod halten , sofern folgende Bedingungen erfüllt sind:

(a) die Tiere wurden gehalten, bevor sie in die Unionsliste aufgenommen wurden;
(b) die Tiere in einer geschlossenen Umgebung gehalten werden und alle geeigneten Maßnahmen ergriffen wurden, um eine Vermehrung oder ein Entkommen zu verhindern.

 

Art 3.1 Reptilien und Amphibien

In und außerhalb der Halle dürfen keine Giftschlangen und andere hochgiftige Tiere angeboten werden. Im Zweifelsfall entscheidet die Organisation;

Skorpione, Tausendfüßler und Tausendfüßler sollten in versiegelten und abgeklebten Mini-Terrarien untergebracht werden. Die Tiere dürfen aus diesen Terrarien nicht entfernt werden. Die folgenden Arten von Skorpionen sind nicht erlaubt: Die präsentierten Tiere müssen bei guter Gesundheit sein (siehe; Art. 2 Abs. 1 & 2) Die Tiere sollten vorzugsweise separat verpackt werden;
Leiurus quinquestriatus;
Androctonus australis;
Androctonus zweifarbig;
Hemiscorpius lepturus.

 

Krokodile (Crocodilia), Krokodile oder gepanzerte Reptilien:
Diese Tiere sind ab dem 1. September 2022 nicht mehr erlaubt. Ob das Maul zugeklebt ist oder nicht, hat darauf keinen Einfluss.


Die Angebote müssen in dem Alter sein, in dem sie völlig unabhängig sind. MINDESTENS 3 MAL UNABHÄNGIG (keine zu jungen Tiere anbieten);
Anbieten der Tiere in den sogenannten Bambus- und Klappdeckelschalen NICHT übereinander stapeln ODER BEGRENZT (2 HOCH) NEBENEINANDER AUFSTELLEN. Terrarien mit Tieren dürfen übereinander gestellt werden, sofern die Tiere nach draußen sehen können
Auf dem Gehäuse den wissenschaftlichen und Artnamen der Art angeben (evtl. mit Geburtsdatum und Züchtername);
Tiere und Pflanzen auf der BUDEP-Liste dürfen ohne Ausnahme nicht gehandelt werden. Für Informationen über diese Tiere können Sie sich an das Cites-Büro, Postfach 1191, 3300 BD, Dordrecht, Tel. 078-6395340 und Fax 078-6395350 wenden.
Informieren Sie den Käufer über Herkunft, Biotop und Pflege des Tieres, nicht alle Ausstellungsbesucher haben Erfahrung.


Art. 3.2 Nagetiere und Kaninchen

  • Nagetiere und Kaninchen dürfen angeboten werden (nicht schwerer als 3 KG)

    Folgende Nagetiere können angeboten werden:

  • Mäuse  (Mus musculus)

    Miniaturmäuse (Micromys minutus)

    Stachelmäuse Familie Acomys

    Afrikanischer Zwergschläfer (graphiurus murinus)
    Zebragrasmaus (Lemniscomys barbarus)
    Viele Brustwarzen (Mastomys natalensis)
    Afrikanische Zwergmäuse (mus minutoides)
    Springmäuse (dipodidae)

    Hamster

    Goldhamster (Mesocricetus auratus)

    Phodopus, eine Hamstergattung mit:

    Russischer oder Sibirischer Zwerghamster   (Phodopus sungorus sungorus)

    Campbell-Zwerghamster (Phodopus sungorus campbelli)

    Wüsten-Zwerghamster   (Phodopus roborovskii)

    Chinesischer Zwerghamster (Cricetulus griseus)

    Meerschweinchen (Meerschweinchenporzellus)

    Meerschweinchen aperea (brasilianisches Meerschweinchen)

    Meerschweinchen fulgida (Amazonas-Meerschweinchen)

    Meerschweinchen-Tschudii (Tschudicavia)

    Ratten (Rattus norvegicus domestica)

    Cannomys badius (Kleine bamboerat)
    Rhizomys sumatrensis (sumatraanse bamboerat)

    Rennmäuse  (Gerbillinae)

    Mongolische Feldmaus (Meriones unguiculatus)

    Libysche Rennmaus   (Meriones libycus)

    Persische Wüstenmaus   (Meriones persicus)

    Wüstenmaus Shaw   (Meriones shawi)

    Sundevalls Rennmaus (Meriones crassus)

    Negevgerbil   (Meriones sacrementi)

    Kleiner ägyptischer Läufer   (Gerbillus gerbillus)

    Belutschistan Rennmaus (Gerbillus nanus)

    Großer ägyptischer Widder (Gerbillus pyramidium)

    Blasse Rennmaus (Gerbillus perpallides)

    Cheesmans-Läufer (Gerbillus Cheesman)

    Indische Schopfmaus (Tatera indica)

    Nacktsohlen-Waschbär (Gerbilliscus robustus)

    Kleiner nackter Waschbär (Taterillus emini)

    Fettschwanz-Rennmaus   (Pachyuromys duprasi)

    Degu (Octodon degus)

    Steppen Lemmingen  (lagurus lagurus)

    Mediterane woelmuizen  (Microtus guentheri)

    Rosse woelmuizen  (Myodes glareolus)

    Muishamsters   (Calomyscus bailwardi)

    Acasia ratten  (Thallomys paedulcus)

  • Nagetieren und Kaninchen ausreichend frisches Trinkwasser, Futter und ausreichend Platz in ihren Unterständen zur Verfügung stellen (insbesondere Kaninchen mit ausreichend Heu);

    In Nagetier- und Kaninchenunterkünften sollte mindestens die Hälfte der Bodenfläche frei sein und einen sauberen Bodengrund enthalten;
    Stellen Sie die Nagetier- und Kaninchenunterstände nicht übereinander auf die Tische, sondern nebeneinander;
    Legen Sie keine Nagetiere und Kaninchen auf den Boden (nur auf die Tische);
    Informieren Sie den Käufer über Herkunft, Biotop und Pflege des Tieres, nicht alle Messebesucher haben Erfahrung.


Art. 3.3. Exotische Säugetiere

EXOTISCHE SÄUGETIERE KÖNNEN BEGRENZT ANGEBOTEN WERDEN VON 01-08-2022

Exoten bis 3 kg dürfen nur angeboten werden, wenn sie in eine Unterkunft passen. (nicht loslassen)

Die exotischen Tiere, die angeboten werden können, sind:

Afrikanischer Weißbauchkegel Atelerix albiventris
Großohrregel/Langohrregel Hemiechinus auritus

Versorgen Sie exotische Säugetiere mit ausreichend frischem Trinkwasser, Nahrung und ausreichend Platz in ihren Unterständen;

In den Unterständen exotischer Tiere sollte mindestens die Hälfte der Bodenfläche frei sein und einen sauberen Bodengrund enthalten;

Platzieren Sie die Unterstände exotischer Tiere nicht gestapelt auf den Tischen, sondern nebeneinander; keine exotischen Tiere auf den Boden stellen (nur auf die Tische);

Informieren Sie den Käufer über Herkunft, Biotop und Pflege des Tieres, nicht alle Messebesucher haben Erfahrung.

Nur exotische Nager bis 3 kg dürfen angeboten werden, wenn sie in ein Tierheim passen. (nicht loslassen)

Art. 3.4. Vögel und Geflügel
KEINE VÖGEL ODER GEFLÜGEL NICHT MEHR DARF ANGEBOTEN WERDEN

Art. 3.5. Katzen
Alle Arten von Katzen durfen geshowd werden,nicht verkauf, sofern sie in einem Tierheim passen (nicht herumlaufen lassen)
Die Tiere müssen betijds gegen Katzenseuche und Grippe geimpft, und auch die Krankheiten FIV / FELV müssen ausgeschlossen sein;

  • Nicht zu viele Tiere zusammen in einem Käfig halten, die Tiere müssen sich frei bewegen können;
  • Die Unterkünfte der Katzen nicht auf einander stapeln, aber neben einander auf dem Tisch;
  • Tiere nicht auf dem Boden  stellen (nur auf den Tischen);
  • Informieren den Käufer über die Herkunft, Lebensraum und Pflege in Bezug auf das Tier, nicht alle Besucher der Messe haben Erfahrung;


Art. 3.6 Wohnen, Aufenthalte, Terrarien etc

  • Außer an anderer Stelle in diesem Reglement dürfen keine Tiere angeboten werden;
    Gehäuse, in denen die Tiere angeboten werden, dürfen nur 1 transparente Seite haben. Alle anderen Seiten sollten nicht transparent sein. BV komplett geschlossene Behälter mit einem transparenten Deckel oben.
    Stapeln Sie die Tiere NICHT in die sogenannten Bambus- und Klappdeckelschalen. Terrarien mit Tieren dürfen übereinander aufgestellt werden, sofern die Tiere nach draußen sehen können.
    Die Tiere müssen mindestens die Hälfte, 50% ihrer Behausung frei bewegen können;
    Platzieren Sie aggressive oder beißende Tiere in geschlossenen Unterständen oder schirmen Sie sie so ab, dass keine Gefahr für Besucher besteht. Platzieren Sie auch ein Schild mit der Aufschrift "Gefährlicher Biss dieser Tiere";
    Angabe des wissenschaftlichen Namens und Artnamens der Art auf der Unterkunft sowie Geburtsdatum/Jahr und Züchtername;
    Geben Sie im Tierheim an, ob es sich um Wildfänge, Zuchttiere oder in Gefangenschaft gezüchtete Tiere handelt
    Geben Sie für alle Tiere an, dass es sich um provisorische Unterkünfte handelt.
    Angebotene Tiere müssen in festen und geräumigen Boxen, Terrarien untergebracht werden.
    in den Unterständen sollten ggf. ausreichende Unterstände/Klettermöglichkeiten vorhanden sein Versuchen Sie die Boxen oder Terrarien möglichst naturnah anzuordnen;
    Feuchtigkeit, Wasser und Futter nach Bedarf und Bedarf.
    Bei Eidechsen und Amphibien: mindestens das 1,5-fache der berechneten Größe vom Kopf bis zum Körperende (Schwanz nicht enthalten). Tiere müssen ausgestreckt liegen können.
    Bei Schlangen: Die kürzeste Seite muss mindestens 1/3 der Länge des Tieres betragen;
    Für Schildkröten: Das Becken sollte mindestens doppelt so lang wie der Panzer des Tieres sein;
    Die Tiere müssen sich um 360 Grad drehen können;

Art 4

  • Sobald Ihre Reservierung bei uns eingegangen ist, wird diese schnellstmöglich bearbeitet.
  • Sie erhalten eine Bestätigung per E-Mail oder postalisch (sofern Sie keine E-Mail-Adresse haben) mit Rechnung;
  • Der gewünschte Platz ist für Sie reserviert, sobald die Reservierung bei uns eingegangen ist. (Bei Platzmangel werden Sie benachrichtigt und auf die Warteliste gesetzt) ​​Sollten wieder Plätze frei werden, bearbeiten wir Ihre
  • Reservierung und geben Ihnen einen Platz. Dies wird Ihnen per E-Mail bestätigt. Ihre Reservierung bleibt bis nach der Veranstaltung gültig oder Sie müssen etwas anderes angeben.
  • PASST AUF. Die Reservierung ist nicht unverbindlich. Sobald diese Reservierung bei uns eingegangen ist, müssen Sie alle Verpflichtungen aus diesen Bestimmungen erfüllen.

Art. 4.1 Zahlung

  • Zahlen Sie mindestens vier Wochen vor Ihrer Veranstaltung ,Konto NL 22 ABNA 060.67.39.335 Um Ter / VHM-Events,  Angabe der Rechnungsnummer und Event.
  • Sobald Zahlung empfangen ist, wird die Reservierung für uns endgültig. Wenn aus irgendeinem Grund früh nicht zu zahlen ist immer möglich evenemnetdag selbst.
  • Die Rechnung wird vorzeitig per Post oder Mail gesendet.
  • Eine Kopie ist immer bei der Anmeldung Tisch auf zu fragen und wird später gesendet werden;
  • Wenn aus irgendeinem Grund nicht möglich ist, zu zahlen, können  Sie ausnahmsweise am Tag selbst bezahlen.
  • Nach Überprüfung aller Tiere, bekommen Sie das Armband. Dies werden nicht mehr im Voraus gesendet;
  • Bei Annullierungen innerhalb von acht Wochen vor Beginn der Veranstaltung  vindet keine Erstattung platz und haben Sie immer noch jeder Betrag zu verdanken;
  • Wenn Sie nicht erscheinen bei einer Veranstaltung ohne schriftliche Annullierungen,bleiben Sie der Rechnungsbetrag an uns geschuldet;
  • Die Reservierung ist verbindlich.


Art. 5. Andere
In diesem Kapitel werden andere Angelegenheiten die von Bedeutung sind behandelt wurden, denken Sie an die Regelung auf den Armbändern und wie die Stromversorgung geregelt ist.

Art. 5.1 Anerkennung Aussteller

Bei der Anmeldung erhalten Aussteller Armbänder.
Dies sichtbar auf Ihrer Oberbekleidung tragen, so dass der Armband einfach zu sehen ist, und schnell überprüft werden können.
Aussteller ohne sichtbare Armband kann am Eingang abgewiesen werden;
5.2 Armbänder

Für jeden Zähler/Tisch wird ein (1) Armband ausgegeben, mit maximal vier Armbändern pro Registrierung. Die Ausnahme ist, dass Sie bei einer Reservierung von 1 Tisch zwei Armbänder erhalten (damit Ihr Tisch z.B. beim Toilettengang nicht unbeaufsichtigt bleibt). , werden Sie gebeten, Armbänder in Höhe des Messeeintrittspreises zu tragen. Die Armbänder sind an der Registrierung erhältlich oder können bei der Buchung angefordert werden.

5.3 Möbel

Pro Meter / Tisch ist maximal eine Sitz enthalten.
Für Reservierungen mit mehr als einem Meter / Tisch beträgt maximal drei Sitze. Wenn mehr Sitze benötigt werden, können  Stühle gegen Bezahlung gemietet werden. Die Kosten für die Sitze können je nach Standort variieren.

5.4  Elektrizität
      Verwenden Sie keine anderen als die von der Organisation festgelegten Strom.

  • Die Organisation hat das Recht die Stromversorgung bei Verstoß aus zu schließen;
  • Der Aussteller ist für gute Strom Rollen verantwortlich;
  • Es sollten keine Leitungen über Gehwege plaziert werden,  anders als angezeigt von der Organisation.

5.5 Höhere Gewalt

Höhere Gewalt in dieser Vereinbarung bedeutet, was in dieser Hinsicht unter Gesetz und Rechtsprechung verstanden wird, alle externen Ursachen, die vorhergesehen oder nicht vorhergesehen sind, auf die die Partei, die sich darauf stützt, keinen Einfluss haben kann, aufgrund derer die betreffende Partei jedoch nicht in der Lage ist Verpflichtungen erfüllen.

Der Vermieter ist nicht verpflichtet, im Falle höherer Gewalt eine Verpflichtung gegenüber dem Mieter zu erfüllen, so dass vom Vermieter vernünftigerweise nicht erwartet werden kann, dass er die durch diese Vereinbarung eingegangene Verpflichtung erfüllt.

Bei höherer Gewalt seitens des Vermieters bietet der Vermieter nach Möglichkeit die Möglichkeit, das Mietobjekt kostenlos zum nächsten gleichwertigen Ereignis zu bringen.

Bei höherer Gewalt des Vermieters hat der Mieter keinen Anspruch auf Entschädigung.

Bereits geleistete Anzahlungen werden vom Vermieter in Absprache mit Versicherungsunternehmen und anderen Beteiligten nach bestem Wissen des Vermieters abgewickelt. Sowohl bei höherer Gewalt seitens des Vermieters als auch seitens des Mieters.

Soweit dem Vermieter zum Zeitpunkt des Beginns der höheren Gewalt bereits Kosten entstanden sind, die sich, soweit zu erwarten, aus dem Abschluss dieses Vertrages ergeben oder der Vermieter seine Verpflichtungen aus dem Vertrag teilweise erfüllt hat oder erfüllen kann bzw. erfüllt hat. Teilweise zu erfüllender unabhängiger Wert entsteht, der Vermieter ist berechtigt, diese Kosten gesondert in Rechnung zu stellen. Der Mieter ist verpflichtet, diese Rechnung wie eine gesonderte Vereinbarung zu bezahlen.

Art. 5.6 Übrigen

  • Schließlich ist die Anfrage Enttäuschungen der Besucher zu vermeiden, um , bis der Schluss zu bleiben,sei denn Sie alles verkauft haben;
  • Die Organisation ist nicht verantwortlich für die Qualität der verkauften und für bezogene Waren und / oder Tiere, noch für Verlust, Diebstahl, Schäden oder Verletzungen während des gesamten Handelstag;
  • Für Stiftungen und Verbände werden ein Stuhl und Tisch kostenlos zur Verfügung gestellt;
  • Alles was nicht in diese Vorschriften und Informationsformular steht, entscheidet der Organisation.
  • Die Organisation wünscht allen ein frohes Handelstag;


Wenn es Fragen zu den Regeln oder Formen gibt, richten Sie diese bitte an https://www.facebook.com/pages/VHM-events/508118742549320?fref=ts